Bürger*innenbeteiligung

Greifswald lebt von seinen Bürger*innen. Egal ob bei großen städtebaulichen Maßnahmen oder Kleinigkeiten im eigenen Viertel, sie müssen noch stärker in die Entscheidungsprozesse der Stadt eingebunden werden. Die Ortsteilvertretungen sind hier eine wichtige Schnittstelle und Dialogforum zwischen Politik und Einwohner*innen. Wir wollen ihre Stellung sichern und sie für die Bürger*innen attraktiver machen. Damit alle Greifswalder*innen eine Stimme finden, wollen den Kinder- und Jugendbeirat, den Senior*innenbeirat und den Migrant*innenbeirat stärken und die Neubildung eines Frauenbeirates anstoßen. Auch sollen zivilgesellschaftliche Initiativen und Vereine in, für sie wichtige Planungen, eingebunden werden.

Bürger*innenbeteiligung ist ein hohes demokratisches Gut und jede Stimme verdient es gehört zu werden. 

Wie dies konkret aussehen soll, erfahrt ihr hier:

  • OTVen stärken, Budgets sichern und die Einbringungsmöglichkeiten der Einwohner*innen verbessern.

  • den Kinder- und Jugendbeirat, Senior*innenbeirat und den Migrant*innenbeirat noch besser einbinden. Zusätzlich zum Vorschlagsrecht der Beiräte wollen wir ein Entscheidungsrecht einführen.

  • die Neubildung eines Frauenbeirates unterstützen.

  • die Bildung von Arbeitsgemeinschaften ankurbeln. Die bestehenden AGn wollen wir erhalten, stärken und das Engagement in ihnen fördern; Kreis und Land müssen dafür die gesetzlichen Grundlagen schaffen.

  • den Stadtsportbund, das Behindertenforum, die Elternräte und Kleingartenverbände in die sie betreffenden Planungen und Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen.

  • dem Portal "Klarschiff" mehr Aufmerksamkeit zukommen lassen. Es gibt Einwohner*innen die Möglichkeit, auf Missstände in der Stadt aufmerksam zu machen, und Verbesserungsvorschläge einzubringen.

  • das Instrument des Quartiersmanagements unterstützen und erweitern. Nach der gelungenen Einführung leisten die Quartiersräte gute Arbeit.

  • OTVen und andere Mitwirkungskonzepte bekannter zu machen. Die Greifswalder*innen müssen wissen, wie und wo sie mitbestimmen können.

  • Einwohner*innen bei der Planung von Projekten, der Erarbeitung von B-Plänen und Satzungen miteinbeziehen und ihre Erfahrungen und Ansichten einbringen lassen.

  • das Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz in unseren Entscheidungsfindungen einbeziehen und umsetzen. Der Landtag hat eine gute Grundlage für die Einrichtung von Jugendbeteiligung in den kommunalen Gremien geschaffen.