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Die Linke: Bei Straßenreinigung soziale Standards wahren!

Der ,kleine' Unterschied zwischen Wirtschaftlichkeit und "Geiz ist geil"

Die Freien Wähler haben sich öffentlich gegen die Aufhebung der Ausschreibung zur Straßenreinigung ausgesprochen. Die Fraktion DIE LINKE hält nun dagegen: "Die Vertreter unserer Fraktion haben im Hauptausschuss für die Aufhebung der Ausschreibung gestimmt. Wir sind entgegen der Freien Wähler nicht der Meinung, dass die billigsten Anbieter in jedem Fall auch die besten sind! Neben niedrigen Gebühren für die Greifswalder müssen auch die sozialen Ansprüche der Mitarbeiter des Anbieters bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden.", erklärt Dr. Jörn Kasbohm, Mitglied des Fraktionsvorstandes.

Grundsätzlich freut sich DIE LINKE über den Erkenntniszugewinn bei der Spitze unserer Stadtverwaltung. In der Vergangenheit hatte diese mehrfach erklärt, dass öffentliche Ausschreibungen trotz EU-Regelungen nicht notwendig seien - so zum Beispiel bei Müllverwertung, Straßenreinigung, Nahverkehr. Erst durch den Druck einer kleinen Gruppe außerhalb der Bürgerschaft - sozusagen die Gallier von Greifswald - und den durch diese erwirkten Gerichtsbeschluss hat erfreulicherweise ein Umdenken im Rathaus eingesetzt.

Allerdings spart die Fraktion DIE LINKE nicht mit Kritik an der Verwaltungsspitze. Diese hätte es bewusst vermieden, die Bürgerschaft frühzeitig in die Erarbeitung einer Ausschreibung der Straßenreinigungsleistung einzubeziehen. Somit ist nun zum wiederholten Male die Situation entstanden, dass der Bürgerschaft und ihren Gremien bereits das Ergebnis einer Ausschreibung vorgelegt wird. Zusätzlich wird von der Verwaltung auch noch damit gedroht, dass einer Änderung oder gar Aufhebung der Ausschreibung gerichtliche Auseinandersetzungen folgen würden, deren Ausgang offen sei. Dies wertet DIE LINKE als ein nicht zu akzeptierenden Alleingang der Stadtverwaltung. Die verfassungsgemäße Entscheidungsbefugnis der Bürgerschaft wurde vorsätzlich ausgehebelt. Die Verwaltungsspitze hätte ihre Kompetenzen eindeutig überschritten.

In dem Fall der Straßenreinigung wäre das korrekte Prozedere gewesen, wenn die Bürgerschaft zuerst entschieden hätte, ob die Aufgabe seitens der Stadt erledigt werden soll, oder ob diese Leistung ausgeschrieben wird. Bei Entscheidung für eine Ausschreibung hätte ein entsprechender Entwurf durch die Verwaltung erarbeitet und der Bürgerschaft vorgelegt werden müssen. Ausschließlich die Bürgerschaft hat gemäß der Kommunalverfassung über derartige Leistungsvergaben zu entscheiden.

Im konkreten Fall sieht die Fraktion DIE LINKE starke Argumente, die Straßenreinigung kommunal zu organisieren, als sie dem Billiganbieter zu überlassen. Dieser Anbieter kalkuliere mit Tarifen für seine Angestellten, die in vielen Fällen zwangsläufig dazu führen würden, dass die Mitarbeiter trotz Full- Time-Job auf zusätzliche Hilfe durch die Arbeitsagentur bzw. das Sozialamt angewiesen wären. Auch würde es bei Vergabe an den Bieter keinen Betriebshof mehr geben. In Praxis hieße dies, die Kehrmaschinen ständen vor den Wohnungen der Mitarbeiter und die Arbeitskleidung müsste im häuslichen Kleiderschrank hängen.

"Arm trotz Arbeit? Das können wir nicht verantworten! Eine derartige Herabsetzung sozialer und kommunaler Standards wollen wir nicht.", erklärte dazu die Vizepräsidentin der Bürgerschaft, Birgit Socher. "Wir wollen erstens, dass die Verwaltung die verfassungsgemäße Rolle der Bürgerschaft beachtet, und zweitens, dass Bürgerschaft sowie Verwaltung verantwortungsvoll entscheiden, wie die großen Unterschiede zwischen eigener Aufgabenerfüllung und Ausschreibung zum Wohle der Stadt genutzt werden können", so Socher und Kasbohm abschließend.

 

Dr. Gerhard Bartels

Fraktionsvorsitzender

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